
Wir laden DICH ein, DICH zu informieren, mitzumachen und DEINE Stimme zu erheben.
Das Kinder- und Jugendvertretungsgesetz der Ev. Kirche (KJVG) ist genau für DICH gemacht – für DEINE Rechte und DEINE Stimme.

Es sorgt dafür, dass DU mehr Mitspracherecht bei Entscheidungen hast, die DICH betreffen, und dass DU Zugang zu vielfältigen Freizeit- angeboten und Bildungsprogrammen bekommst, die auf DICH zugeschnitten sind.
Nutze DEINE Chance!
DU kannst kreativ mitgestalten, was um DICH herum passiert - bei Jugendprojekten, Events oder der Gestaltungen von Angeboten, die DIR Spaß machen und DICH weiterbringen. Das KJVG gibt DIR die Chance, DEINE Ideen einzubringen und DEINE Interessen zu vertreten.
Melde DICH bei DEINER Kirchengemeinde!
Mach mit, sei laut, sein kreativ – um die Zukunft mit zu gestalten!!
DU hast Ideen, wie Kirche jugendfreundlicher werden kann? Dann bist DU hier genau richtig!
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Freitag
ab 17: 00 Uhr: Ankommen
18:00 Uhr Abendessen
19:00 Uhr Eröffnung und Willkommen mit Infos und Grußwort der Sup.
ab ca. 21:00 Uhr Kennenlernen im Treffpunkt Cafeteria mit Fingerfood und Musik
Samstag
8:30 Uhr Frühstück
9:30 Uhr OpenSpace / WorldCafe
12:00 Uhr Mittagessen
13:00 Uhr Galerywalk und Wahlen
ca. 16:00 Uhr Ende mit Kaffee und Kuchen
Hier ist noch ein Link der Ev. Jugend von Westfalen mit Kommentaren zum Kinder- und Jugendvertretungsgesetz ohne "SchnickSchnack".😊
Hier geht's zur Anmeldung:

JBEG | Jugendbeteiligungserprobungsgesetz
An vielen Orten in unserer Landeskirche werden Kinder und Jugendliche beteiligt und übernehmen Verantwortung für Jugendgruppen, Freizeiten, in Angeboten für Konfirmandinnen und Konfirmanden, bei Gottesdiensten und vielen weiteren Aktionen. Dabei wird klar: Junge Menschen sind die Expert:innen für ihre Lebenswelten.
Das JBEG (Jugendbeteiligungserprobunggesetz) ist der Rahmen, damit junge Menschen in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in der Kirche betreffen, an den Entscheidungen mitwirken können - auch in Presbyterien.
Schnell auf den Punkt gebracht:
Jede der rund 450 Gemeinden in Westfalen, jeder Kreissynodalvorstand und auch die Kirchenleitung beruft ein zusätzliches stimmberechtigtes Mitglied im Alter zwischen 18 und 27 Jahren in ihr Gremien, um junge Perspektiven in Kirche stärker zu berücksichtigen.
Erprobungsgesetz zur Beteiligung junger Menschen in kirchlichen Leitungsorganen
(Jugendbeteiligungserprobungsgesetz – JBEG)