Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der EKvW

Die Synode hat im November 2020 das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) beschlossen. Dies ist ausnahmlos ab sofort gültig und in allen Untergliederungen der EKvW umzusetzen.

Wir werden an dieser Stelle fortlaufend weitere hilfreiche Materialien zur Umsetzung im Rahmen der Arbeit mit Kindern und der Jugendarbeit veröffentlichen.

Seit dem 01.04.2021 ist die Ausführungsverordnung zum Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (AVO KGSsG) inkraft und regelt nähere Inhalte für die Umsetzung des Kirchengesetzes.

 

Erläuterungen zum Gesetz

 

Prävention, Intervention und Hilfe der Ev. Kirche von Westfalen

 

Die Fachstelle Prävention ist die zentrale Anlaufstelle der Evangelischen Kirchenkreise Siegen und Wittgenstein zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt. Zu den Aufgaben der Präventionsfachkräfte Inge Breichler und Manuela Kazalla gehört die Unterstützung aller Kirchengemeinden und Einrichtungen bei der Erstellung und Weiterentwicklung individueller Schutzkonzepte.

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